Doktorarbeit von Prof. Dr. Julia Naskrent

264 5 Empirische Analyse der Spenderbindung Commitment aus und Zufriedenheit einen schwachen Einfluss. Es zeigt sich je- doch auch, dass Vertrauen das hohe R² von Commitment nicht erklärt. Die Betrachtung der Effektstärke der Bindung verdeutlicht, dass lediglich Vertrau- en und Commitment zu ihrer Erklärung beitragen. Dies bestätigt die bereits ge- troffenen Aussagen bezüglich der insignifikanten Pfadstärken zwischen Zufrie- denheit und Bindung sowie zwischen Involvement und Bindung. Die Analyse der Effektstärke lieferte außerdem eine wichtige Erkenntnis über Involvement als Me- diator (mediierende Variable). Im Vergleich zu der Wirkungsbeziehung zwischen Involvement und Bindung weist die Wirkungsbeziehung zwischen Commitment und Bindung eine größere Pfadstärke auf. Aus diesem Grund liegt die Annahme nahe, dass die Effektstärke der Bindung exklusive des Commitment stark ausfallen müsste. Tabelle 31 zeigt jedoch in der obersten Zeile, dass dies nicht der Fall ist. Dies liegt daran, dass die direkte Wirkungsbeziehung zwischen Involvement und Bindung im Fall der Ausgrenzung von Commitment an Bedeutung gewinnt. Dies verdeutlicht die Bedeutung von Involvement als (indirekte) Determinante der Spenderbindung, was bereits die Analyse der totalen Effekte zeigte. 5.3.3.3 Prognoserelevanz Da PLS eine Prognoseorientierung aufweist und eine Vorhersage über die unter- stellten kausalen Zusammenhänge das Hauptziel der vorliegenden Arbeit dar- stellt, 1587 ist das Modell hinsichtlich der Prognoserelevanz zu überprüfen. 1588 Zur Prognosebeurteilung des gesamten Modells dient das so genannte Stone-Geisser- Kriterium (Q²). Die Bestimmung von Q² erfolgt über die Blindfolding- Prozedur. 1589 Dabei werden in jeder Blindfolding-Runde Teile der empirisch erho- benen Daten für bestimmte manifeste Items ausgelassen und anschließend mit den daraus resultierenden PLS-Ergebnissen neu geschätzt und rekonstruiert. 1590 Diese Prozedur erfolgt so lange, bis eine Auslassung und Schätzung sämtlicher Daten- punkte vorliegt. 1591 Dieses Verfahren zeigt somit auf, wie gut die verbleibenden 1587 Vgl. hierzu Kapitel 5.1.1.1. 1588 Vgl. Jaritz (2008), S. 176; Ringle/Spreen (2007), S. 214. 1589 Vgl. hierzu Ringle u. a. (2006), S. 86; Tenenhaus u. a. (2005), S. 174 ff.; Götz/Liehr- Gobbers (2004), S. 731. 1590 Vgl. Jaritz (2008), S. 176; Huber u. a. (2007), S. 113; Sabel (2007), S. 152. 1591 Vgl. Ringle/Spreen (2007), S. 215; Tenenhaus u. a. (2005), S. 174; Ringle (2004 a), S. 20.

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